Dabei liegt der Fokus der Vernehmlassungsantwort - ganz im Sinne der über 400 Mitglieder des sivg - auf VR-Themen in privaten Aktiengesellschaften.
Das sivg begrüsst Änderungen, die für die Unternehmen und Verwaltungsräte zu einer Flexibilisierung führen. So z.B. die neu geschaffene Möglichkeit, das Aktienkapital in einer Fremdwährung denominieren zu können oder die Schaffung eines Kapitalbands. Hingegen stellt sich das sivg namentlich gegen die Umkehr der Beweislast bei der Rückerstattung ungerechtfertigt bezogener Leistungen und eine gesetzlich verankerte Frauenquote. Zudem ist dem sivg wichtig, dass Regeln, die für börsenkotierte Gesellschaften ihre Berechtigung haben mögen, nicht telquel auf private Gesellschaften heruntergebrochen werden. Aus diesem Grund fordert das sivg in seiner Vernehmlassungsantwort in verschiedenen Punkten, die konsequentere Trennung zwischen kotierten und nichtkotierten Gesellschaften resp. die Anpassung gewisser Bestimmungen zugunsten der privaten Aktiengesellschaften, beispielsweise bei der Vertretung des Aktionärs, den Schwellenwerten für Traktandierungs- und Antragsrechte oder beim Umgang mit Interessenkonflikten.