Dabei erhalten Verwaltungsräte und andere strategische Führungsorgane die Möglichkeit, sich bestätigen zu lassen, dass ihre Arbeit, Zusammensetzung und Organisation den gesetzlichen Anforderungen sowie den Grundsätzen einer Good Governance entsprechen.
Neu können, aufgrund der vom Markt formulierten Bedürfnisse, Verwaltungs- und Stiftungsräte anstelle des bisherigen, wiederkehrenden Assessments (alle drei Jahre, mit Labelvergabe) alternativ auch ein einmaliges Assessment (Gültigkeit ein Jahr, mit Bescheinigung) in Auftrag geben.